Möchten Sie Ihr Kind bei uns einschulen?
Dann bitten wir Sie, unseren Aufnahmeantrag auszudrucken, auszufüllen und diesen – per Post oder per mail an uns zu senden.
Für die nächst kommende 1. Klasse (Schuljahr 2023/24) ist die Anmeldefrist vorbei. Wir freuen uns über Anmeldungen für das Schuljahr 2024/24. Hier gilt eine Anmeldefrist bis zum 15. November 2023. Schulpflichtig für das Schuljahr 2024/25 sind Kinder, die bis zum 30.06.2018 geboren sind.
Nach Eingang Ihres Anmeldeantrages wird sich das Aufnahmegremium mit Ihnen in Verbindung setzen.
Informationen zum Aufnahmeverfahren
- Unsere Schule steht grundsätzlich Kindern aller Elternhäuser offen.
- Bei dem Aufnahmeverfahren für die zukünftige erste Klasse werden Sie mehrere Einladungen erhalten.
- Wir laden Sie herzlich zu den Info-Elternabenden am 18. und 25. Oktober 2023 ein. An beiden Abenden haben Sie die Möglichkeit, unsere Schule und unser Konzept in verschiedenen Vorträgen kennenzulernen.
- Am 17. Januar 2024 gibt es dann einen weiteren Elternabend zum Thema „Schulreife“.
- Nachdem Sie die Schule bei den beiden Oktober-Terminen schon kennenlernen konnten, werden Sie von uns per Brief befragt, ob Sie Ihre Anmeldung weiterhin aufrecht erhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir unbedingt um Rückmeldung bis spätestens 1.12.2023.
- Es folgt die Einladung zum Aufnahmegespräch. Die Gepräche finden traditionell Ende Januar bis Ende Februar statt – ausgenommen ist hier die Faschingsferienwoche. Hier haben Sie die Möglichkeit mit einem unserer Pädagogen ins Gespräch über Ihr Kind zu kommen. Parallel werden zwei unserer pädagogischen Kräfte mit Ihrem Kind arbeiten. Daran schließt sich eine schulärztliche Untersuchung an.
- Nach Abschluss der Gespräche stellt das Aufnahmegremium die neue Klasse zusammen.
- Die Zu- und Absagen werden ca. Mitte März 2023 verschickt.
- Wird Ihr Kind zum kommenden Schuljahr in unsere erste Klasse aufgenommen, werden Sie zu einem verbindlichen Finanzelternabend eingeladen, dem ein individuelles Finanzgepräch folgt. Basierend auf diesem Gespräch erhalten Sie dann schließlich den von Ihnen und vom Vorstand unterzeichneten Schulvertrag.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in Übereinkunft mit den umliegenden Grundschulen ausschließlich Kinder aus Waldorfkindergärten zurückstellen.
Ich möchte mein Kind zurückstellen, was muss ich tun?
Melden Sie Ihr Kind auf jeden Fall für das schulpflichtige Schuljahr an und kommen Sie zu Ihrem Aufnahmetermin. Sprechen Sie den Wunsch einer Rückstellung Ihres Kindes im Elterngespräch und im Gespräch mit der Schulärztin ganz offen aus. Erfragen Sie am Ende des Aufnahmetermins eine Tendenz ab. Bitte beachten Sie, dass wir in Übereinkunft mit den umliegenden Grundschulen ausschließlich Kinder aus Waldorfkindergärten zurückstellen können.
Ist die Waldorfschule die richtige Schule für mein Kind?
Insgesamt steht die bestmögliche Förderung Ihres Kindes im Vordergrund. Sollten wir der Meinung sein, Ihr Kind auf unserer Schule nicht entsprechend fördern zu können, stehen wir Ihnen gerne beratend bei der Suche einer geeigneten pädagogischen Einrichtung für Ihr Kind zur Seite.
Näheres zum Thema:
- 21 Fragen – oder was Sie schon immer über die Waldorfschule wissen wollten…
- Prüfungen und Abschlüsse an Waldorfschulen
Anmeldeschluss für das Schuljahr 2024/25 ist der 15. November 2023
