Wie sieht der finanzielle Beitrag aus, den Eltern leisten?
Die staatlichen und städtischen Zuschüsse, finanzieren den Schulbetrieb zu etwa 65 %. Das verbleibende Drittel sowie die Kosten für Bauten und für die Ausstattung der Räume müssen von den Eltern und Freunden der Schule dauerhaft aufgebracht werden. Die Landesregierung verfolgt das Ziel und hat es in der Novelle des Privatschulgesetzes so festgelegt, dass im Laufe der Zeit die staatliche Förderung auf 80 % der Brutto-Kosten eines Schülers im staatlichen Schulwesen angehoben wird.
Unter diesen Gegebenheiten muss einerseits der laufende Betrieb der Schule durch regelmäßige Elternbeiträge nachhaltig gesichert werden, andererseits werden zu Errichtung von Schulgebäuden weitere Darlehen, Bürgschaften und steuerlich absetzbare Bauspenden aus dem Kreis der Eltern, Großeltern und Freunde der Schule benötigt.
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Zuschüsse vom Land
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Zuschüsse der Stadt
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Elternbeiträge
Für das erste Kind liegt der Regelbeitrag bei 345,00 € pro Monat, für alle weiteren Kinder bei 204,00 € pro Monat.
Es ist erklärtes Ziel der Waldorfschule Silberwald, Kinder nicht abzuweisen, wenn die Eltern den Regelbeitrag tatsächlich nicht in vollem Umfang aufbringen können. Deshalb wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zwischen Eltern und Vertretern des Schulfinanzkreises die Schulfinanzierung mit jedem Elternhaus erörtert und in im Schulvertrag die Elternbeitragshöhe festgelegt. Dabei soll ein solidarischer Ausgleich so angestrebt werden, dass Elternhäuser, die dazu in der Lage sind, auch einen höheren Beitrag als den Regelbeitrag erbringen.
Die Elternbeiträge sind auch während der Ferien zu entrichten, und zwar vom 1. August bis zum 31. Juli eines Jahres. Sie werden per Lastschrift jeweils zu Monatsbeginn eingezogen. Bei Schülern, die während des Schuljahres in die Schule oder zur Betreuung aufgenommen werden oder ausscheiden, sind die Monatsbeiträge auch dann für den Monat des Eintritts oder Austritts voll zu entrichten, wenn Leistungen der Schule oder der Betreuung nicht den ganzen Monat über in Anspruch genommen wurden.
Die Finanzierung der Schule gelingt dann, wenn von jedem Elternhaus ein zinsloses Elterndarlehen von mindestens 2.500,00 € für die gesamte Schulzeit der Kinder zur Verfügung gestellt wird. Statt des Elterndarlehens kann auch eine Bauspende in der gleichen Höhe gegeben werden, die dann steuerlich absetzbar ist. Für Familien, die das Elterndarlehen nicht unmittelbar aufbringen können, werden wir im Elternbeitragsgespräch individuelle Lösungen anbieten.
Gem. Ziff. 5 VVPSchG sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass wir, unabhängig von unserer offenen Beitragsfindung, den Eltern die Möglichkeit einräumen, das Schulgeld je Kind auf 5% des Haushaltsnettoeinkommens zu beschränken. Entsprechende Nachweise zur Einkommenslage der Familie sind jährlich vorzulegen.