Beschwerdestelle

Zur Beilegung von Konflikten, welche nicht innerhalb der jeweiligen Waldorf-Schulgemeinschaft befriedigend gelöst werden können, haben die Waldorfschulen in Baden-Württemberg eine Beschwerdestelle eingerichtet.

Gegenstand der Beschwerde können sein: Gegen die Grundsätze ordnungsgemäßen Unterrichts/der Waldorfpädagogik/Schulischer Verwaltung verstoßendes Verhalten von Mitgliedern der Schulgemeinschaft. Dazu gehört insbesondere auch die Ausübung von körperlicher oder psychischer Gewalt.

Mehr dazu finden Sie in der Beschwerdeordnung.

 

So erheben Sie eine Beschwerde

Eine Beschwerde ist bei der LAG online auf dem dort zur Verfügung gestellten
Beschwerdeformular zu erheben. Die Beschwerde kann auch per Brief oder telefonisch
an die LAG erhoben werden. Die Geschäftsstelle der LAG hat darauf hinzuwirken, dass
die Beschwerde alle nachstehend genannten Angaben enthält.

Die Beschwerde hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angabe der Person der Beschwerdeführer:in mit Adresse und Telefonnummer,
    Status an der Waldorfschule oder Einrichtung,
  • Erklärung, dass eine Beschwerde eingelegt wird,
  • Bezeichnung der Beschwerdegegner:in,
  • Sachverhalt der Beschwerde mit Angabe der persönlichen Betroffenheit der
    Beschwerdeführer:in,
  • Angabe, welche Normen oder Grundsätze ordnungsgemäßen Unterrichts/der
    Waldorfpädagogik/der schulischen Verwaltung verletzt wurden.
  • Darlegung, dass der Versuch einer Beilegung des Beschwerdegegenstands mit der
    Schulführung vergeblich war.